Inkontinenz-Versorgung
Alle Menschen kommen inkontinentzur Welt. Die bewusste Kontrolle über die
Ausscheidungen erlangensie erst im Laufe der Zeit.
Verschiedene Erkrankungen, Behinderungen oder der normale Alterungsprozess können dazu führen, dass Menschen Urin und Stuhl wieder unkontrolliert verlieren. Als Inkontinenz bezeichnet man das
Unvermögen, Harn oder Stuhl willkürlich im Körper zurück zu halten. Dem zufolge unterscheidet man zwischen Harn- und Stuhlinkontinenz. Die Auswahl derInkontinenzversorgung richtet sich danach, welche
Indikation vorliegt oder welches Inkontinenzprodukt dieser am besten gerecht wird.
Ursachen
Die häufigsten Ursachen für eine Harninkontinenz
sind beispielsweise:
Schlaganfall
Multiple Sklerose
Parkinson'sche Krankheit
Alzheimerkrankheit oder Demenz
Verletzung des Schließmuskels
altersbedingte Erschlaffung des Schließmuskels
operative Eingriffe an Prostata und Blase
neurogene (von den Nerven ausgehende) Blasenentleerungsstörungen,
z.B. uerschnittslähmung
Medikamenteneinwirkung
Erstattung von Inkontinenzprodukten:
Die benötigten Hilfsmittel bei Inkontinenz sind zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) verordnungs- und erstattungsfähig (BSG-Urteil Az.: 3 RK 15/89 vom
07.03.1990). Der Anspruch gilt auch im stationären Pflegebereich.
Wichtig:
Auf dem Rezept ist ein Hinweis auf den Verordnungsgrund anzugeben, z.B.:
„Harn- und/oder Stuhlinkontinenz: Behandlung einer Krankheit, z.B. Dekubitus/Dermatosen"
„Harn- und/oder Stuhlinkontinenz: zur Prävention von Hauterkrankungen bei Demenz"
„Harn- und/oder Stuhlinkontinenz: Ermöglichung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben"
Eine Verordnung bis zur 7. Stelle der Hilfsmittelnummer ist ausreichend. Die namentliche Verordnung eines Produktes ist im Einzelfall möglich.
