Zuzahlung ist die gesetzliche Zuzahlung (prozentualer Wert mit Höchstbetrag), der vom Gesetzgeber festgelegt und zu entrichten ist, 5,- €, 10 % maximal jedoch 10,- €. Den Zuzahlungsbetrag erhält die Krankenkasse, das Fachgeschäft zieht den Betrag nur ein. Bei der Aufzahlung handelt es sich um einen zusätzlichen finanziellen "Preis", den das Fachgeschäft erhebt und berechnet, da die Kasse die Preise immer weiter absenkt.

Informieren Sie sich bitte über die Aufzahlung, damit Sie sich nicht hinterher ärgern.

Einlagen für Jugendliche bis 18 Jahren sind bei uns im Haus ohne Aufzahlung.

Wir bieten Ihnen auch weitere " aufzahlungsfreie " Produkte an.