Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen – AGB W. Pierdolla GmbH
§ 1 Geltung
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Etwaige Einkaufsbedingungen des Käufers haben auch dann keine Gültigkeit, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche und telefonische Abmachungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
Angebote sind grundsätzlich freibleibend, der Zwischenverkauf der Waren ist vorbehalten, und verpflichtet uns nicht zur Auftragsannahme. Bestellungen und mündlichen Nebenabreden gelten erst dann als angenommen, wer Sie von uns schriftlich bestätigt sind. Von Ihnen abgegebene Angebote bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer Bestätigung (Annahme) und kommt mit der Zustellung unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Bestellung innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführen. Angebote, Zeichnungen, sowie andere Verkaufsunterlagen bleiben unser Eigentum und sind auf unser Verlangen zurückzugeben und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§ 3 Preise und Beschaffenheit der Ware
Bei den in unseren Preislisten oder sonstigen Mitteilungen angegeben Preisen handelt es sich um unverbindliche Angaben und nicht um annahmefähige Angebote. Maßgeblich sind unsere zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Konditionen, vorbehaltlich einer durch Preissteigerung unseres Lieferanten oder wesentlicher Vorprodukte notwendig werdenden Preiserhöhung für den Lieferzeitpunkt. Alle Preise gelten, falls nicht anders in Offerten oder Preislisten erwähnt, zzgl. der jeweils bei Vertragsabschluß gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie ggf. V Versandkosten ohne sonstige Nebenleistungen. Grundlage sind die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Darüber hinausgehende Anspruche, insbesondere aus Schadensersatz, stehen ihnen nicht zu. Der Besteller stellt die W. Pierdolla GmbH von jeglicher Haftung frei, die sich aus nicht ordnungsgemäßer Abführung der Umsatzsteuer bzw. aus Rückgriff in- bzw. ausländischer Finanzbehörden wegen unterbliebener Umsatzsteuerunterwerfung des Bestellers ergibt. Die Abbildungen, Ausführungen und Maße der Waren auf den Prospekten, Katalogen und Internetseiten sind nicht verbindlich. Farbabweichungen oder Abweichung der Sortierung, Größe, Ausführung sowie technische Änderungen sind möglich und werden nicht ausgeschlossen.
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang
Angaben zum Liefertermin, auch wenn sie in der Auftragsbestätigung genannt sind, sind seitens des Verkäufers unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar und gelten grundsätzlich als unverbindlich und nicht als Fixgeschäft im Sinne des BGB. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden von der Lieferpflicht frei, wenn unser Lieferant nicht oder nicht rechtzeitig liefert (Selbstbelieferungsvorbehalt). Wir sind also insbesondere bei teilweisem oder vollständigem Wegfall unserer Bezugsquelle nicht verpflichtet, uns bei Fremdlieferanten einzudecken. Teillieferungen sind zulässig und können vom Verkäufer in Rechnung gestellt werden. Wenn höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse, die wir trotz nach den Umständen zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden können, insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anweisungen etc, gleich ob bei uns oder bei unseren Lieferanten eingetreten, die Erfüllung der Lieferpflicht verzögern, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dauern Verzögerungen länger als 2 Wochen oder findet eine Betriebstilllegung bei uns oder unseren Vorlieferanten statt, so wind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits. Schadensersatzansprüche beschränken sich auf den Ersatz nachgewiesener Mehrkosten, Deckungskauf auf Basis dreier Vergleichsangebote. Der Verkäufer wird durch die Übergabe an einen Transporteur von seiner Leistungspflicht frei. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder zusätzliche Leistungen, z.B., Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die er zu vertreten hat, so geht mit dem Datum des Tages der Bereitstellungsanzeige diese auf den Kunden über. In diesem Falle tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Versandbereitschaft ein.
§ 5 Versand
Versand und Beförderung der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Lieferungen ab einem Netto-Auftragswert von Euro 200,- erfolgen frei Haus. Unter diesem Auftragswert werden pro Paket (bis20kg) mind. Euro 7,90 berechnet. Aussendungen über 20 kg Gesamtgewicht, i.d.R. palettierte Ware, werden nach günstigsten Speditionstarifen weiterberechnet. Bei Aussendungen direkt vom Hersteller werden die uns berechneten Versandkosten fakturiert. Die Wahl des Versandweges steht uns frei. Die Wahl der Verpackung ist uns ebenfalls freigestellt. Schreibt der Käufer eine andere Verpackung vor, sind die Mehrkosten von ihm zu tragen. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn zum Ablauf der Lieferfrist die Liefergegenstände unseren Geschäftsbetrieb verlassen haben. Dies gilt auch für Teillieferungen. Falls der Kunde die Ware selbst abholt oder abholen lassen will, wird die Lieferfrist mit dem Datum erfüllt, zu dem die Abholbereitschaft mitgeteilt wurde.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Neue Kunden, werden zunächst entweder per Nachnahme oder gegen Vorkasse beliefert, dies gilt vorbehaltlich für die ersten drei Aufträge. Werden uns nach dem Vertragsabschluß Umstände bekannt, die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, werden sämtliche noch offenen Forderungen sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, die Erfüllung abgeschlossener Lieferverträge nur noch gegen Sicherheitsleistung oder Vorauskasse auszuführen. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber und erst nach Vereinbarung angenommen. Die Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
§ 7 Retoure / Umtausch
Eine Warenrücknahme oder Umtausch ist generell nur bei Originalverpackter, vollständiger und unbeschädigter Ware möglich. Spezialanfertigungen und/oder Sonderbauten sowie Hygieneartikel, sind vom Umtausch ausgeschlossen. Bei Warenrücknahme erheben wir eine Wiedereinlagerungsgebühr von 10%, mindestens jedoch 20,00 Euro zzgl. MwSt., des Netto-Warenwertes. Bei erforderlichen Rücksendungen an den Hersteller berechnen wir dessen Rücknahmepauschale nach Abwicklung in gleicher Höhe an unsere Kunden weiter. Unfrei zurückgesandte Ware wird nicht angenommen.
§ 8 Reparaturen
Kosten für Hin- und Rückversand und Verpackung gehen zu Lasten des Bestellers. Reparaturrechnungen sind sofort ohne Skontoabzug fällig.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenkosten und Zinsen unser Eigentum. Dies gilt auch bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks sowie bis zur Unwiderruflichkeit von Lastschriften. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltswaren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist untersagt, ebenso die Vereinbarung eines Abtretungsverbotes und eine Abtretung ohne unsere Zustimmung im Rahmen eines Factorings. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der von uns gelieferten Ware zuständigen Forderungen mit ihrer Entstehung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Voraus an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag zzgl eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm rechte Dritter entgegenstehen übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Der Käufer ist bis zum Widerruf ermächtigt, den Kaufpreis einzuziehen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
§ 10 Gewährleistung
Bei ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen leisten wir nur in dem Umfang Ersatz, wie wir diesen von unseren Vorlieferanten erhalten. Der Käufer hat offensichtliche Mangel unverzüglich, spätestens jedoch 2 Tage nach Lieferung, schriftlich zu rügen. Bei verspäteter Anzeige sind Gewährleistungs- und Schadensansprüche ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit, Verzug oder sonstiger Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder auf der Verletzung einer Kardinalpflicht. Ausgeschlossen sind außerdem Schadensersatzansprüche wegen grober Fahrlässigkeit in Bezug auf im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Mangelfolgeschäden. Die Gewährleistungsfrist für Lieferungen an Endverbraucher beträgt zwei Jahre ab Lieferung. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Lieferung.
§11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Oberhausen. Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens oder mit Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, ist Oberhausen. Wir können den Käufer nach unserer Wahl auch an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht verklagen. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts Übereinkommen (CISG), Haager Kaufrechts, sowie der deutschen Ausführungsgesetze zu diesem Übereinkommen sind ausgeschlossen. Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. .
§ 12 Datenspeicherung
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzes zulässig, EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
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